Wie dekliniert man Rechtsanwaltskanzlei?

Wie funktioniert die Deklination von Rechtsanwaltskanzlei im Deutschen? Die Antwort findest du in den folgenden Tabellen.

Die Deklination von Rechtsanwaltskanzlei im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsanwaltskanzlei für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsanwaltskanzlei
Genitiv Singular der Rechtsanwaltskanzlei
Dativ Singular der Rechtsanwaltskanzlei
Akkusativ Singular die Rechtsanwaltskanzlei

Die Deklination von Rechtsanwaltskanzleien im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsanwaltskanzlei für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsanwaltskanzleien
Genitiv Plural der Rechtsanwaltskanzleien
Dativ Plural den Rechtsanwaltskanzleien
Akkusativ Plural die Rechtsanwaltskanzleien

Wann ist welcher Kasus richtig?

Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtsanwaltskanzlei richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.

Die Rechtsanwaltskanzlei: So benutzt du den Nominativ.

Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Rechtsanwaltskanzleien – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.
Den Nominativ benutzt du, wenn Rechtsanwaltskanzlei das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Rechtsanwaltskanzlei ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Rechtsanwaltskanzlei”? – „Die Rechtsanwaltskanzlei” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Rechtsanwaltskanzlei hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Rechtsanwaltskanzlei, der Rechtsanwaltskanzleien: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt der Rechtsanwaltskanzlei kann man nämlich auch einfach von der Rechtsanwaltskanzlei sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu der Rechtsanwaltskanzlei. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsanwaltskanzlei

Nach bestimmten Präpositionen benutzt du Rechtsanwaltskanzlei immer im Genitiv, zum Beispiel: angesichts der Rechtsanwaltskanzlei, statt der Rechtsanwaltskanzlei oder wegen der Rechtsanwaltskanzlei.
 
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.

Der Rechtsanwaltskanzlei, den Rechtsanwaltskanzleien: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: der Rechtsanwaltskanzlei –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen du den Dativ verwendest, beispielsweise: von der Rechtsanwaltskanzlei, mit den Rechtsanwaltskanzleien, bei der Rechtsanwaltskanzlei.

Die Rechtsanwaltskanzlei, die Rechtsanwaltskanzleien: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – die Rechtsanwaltskanzlei. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsanwaltskanzlei.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für die Rechtsanwaltskanzlei.
Ich denke über die Rechtsanwaltskanzlei nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.