Wie funktioniert die Deklination von Rechtsanwendung? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:
Die Deklination von Rechtsanwendung im Singular
Nominativ Singular | die Rechtsanwendung |
Genitiv Singular | der Rechtsanwendung |
Dativ Singular | der Rechtsanwendung |
Akkusativ Singular | die Rechtsanwendung |
Die Deklination von Rechtsanwendungen im Plural
Nominativ Plural | die Rechtsanwendungen |
Genitiv Plural | der Rechtsanwendungen |
Dativ Plural | den Rechtsanwendungen |
Akkusativ Plural | die Rechtsanwendungen |
Wann benutzt man welchen Kasus?
Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtsanwendung. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.Den Nominativ richtig benutzen: Die Rechtsanwendung, die Rechtsanwendungen
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „die Rechtsanwendung”? – „Die Rechtsanwendung” heißt ...
Der Rechtsanwendung, der Rechtsanwendungen: Wann benutzt du den Genitiv?
Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von der Rechtsanwendung statt der Rechtsanwendung sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu der Rechtsanwendung. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsanwendung
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Rechtsanwendung, den Rechtsanwendungen: Wann benutzt man den Dativ?
Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von der Rechtsanwendung, mit den Rechtsanwendungen, bei der Rechtsanwendung.
Die Rechtsanwendung, die Rechtsanwendungen: Der Akkusativ
Der Akkusativ – die Rechtsanwendung – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Rechtsanwendung.
Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:
Ich interessiere mich für die Rechtsanwendung.
Ich denke über die Rechtsanwendung nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.