Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Rechtsauffassung mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.
Die Deklination von Rechtsauffassung im Singular
Nominativ Singular | die Rechtsauffassung |
Genitiv Singular | der Rechtsauffassung |
Dativ Singular | der Rechtsauffassung |
Akkusativ Singular | die Rechtsauffassung |
Die Deklination von Rechtsauffassungen im Plural
Nominativ Plural | die Rechtsauffassungen |
Genitiv Plural | der Rechtsauffassungen |
Dativ Plural | den Rechtsauffassungen |
Akkusativ Plural | die Rechtsauffassungen |
Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?
Nur weil du jetzt alle Formen von Rechtsauffassung kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.Den Nominativ richtig benutzen: Die Rechtsauffassung, die Rechtsauffassungen
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „die Rechtsauffassung”? – „Die Rechtsauffassung” heißt ...
Der Rechtsauffassung, der Rechtsauffassungen: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von der Rechtsauffassung statt der Rechtsauffassung benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu der Rechtsauffassung oder die Rechtsauffassung ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsauffassung
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Rechtsauffassung, den Rechtsauffassungen: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Rechtsauffassung –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von der Rechtsauffassung, mit den Rechtsauffassungen, bei der Rechtsauffassung.
Die Rechtsauffassung, die Rechtsauffassungen: Wann musst du den Akkusativ verwenden?
Das direkte Objekt steht im Akkusativ – die Rechtsauffassung. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Rechtsauffassung.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für die Rechtsauffassung.
Ich denke über die Rechtsauffassung nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.