Lerne hier, wie man das Nomen Rechtsaufsicht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.
Die Deklination von Rechtsaufsicht
Nominativ Singular | die Rechtsaufsicht |
Genitiv Singular | der Rechtsaufsicht |
Dativ Singular | der Rechtsaufsicht |
Akkusativ Singular | die Rechtsaufsicht |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Die Rechtsaufsicht: Wann ist der Nominativ richtig?
Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Rechtsaufsicht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:
Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Die Rechtsaufsicht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „die Rechtsaufsicht” im Deutschen? (Antwort): „Die Rechtsaufsicht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für die Rechtsaufsicht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.
Der Rechtsaufsicht: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von der Rechtsaufsicht und nicht der Rechtsaufsicht sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsaufsicht
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Rechtsaufsicht: So benutzt man den Dativ.
Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: der Rechtsaufsicht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Rechtsaufsicht, mit der Rechtsaufsicht, bei der Rechtsaufsicht.
Die Rechtsaufsicht: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – die Rechtsaufsicht – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Rechtsaufsicht.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für die Rechtsaufsicht.
Ich denke über die Rechtsaufsicht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.