Wie dekliniert man Rechtsbegriff?

Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtsbegriff im Singular und Plural.

Die Deklination von Rechtsbegriff im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsbegriff für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Rechtsbegriff
Genitiv Singular des Rechtsbegriffes
Dativ Singular dem Rechtsbegriff
Akkusativ Singular den Rechtsbegriff

Die Deklination von Rechtsbegriffe im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsbegriff für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsbegriffe
Genitiv Plural der Rechtsbegriffe
Dativ Plural den Rechtsbegriffen
Akkusativ Plural die Rechtsbegriffe

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Der Rechtsbegriff: Was ist der Nominativ?

Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Rechtsbegriffe – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.
Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:

Was heißt „der Rechtsbegriff”? – „Der Rechtsbegriff” heißt ...


Des Rechtsbegriffes, der Rechtsbegriffe: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Rechtsbegriff statt des Rechtsbegriffes sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Rechtsbegriff. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsbegriffes

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts des Rechtsbegriffes, statt des Rechtsbegriffes oder wegen des Rechtsbegriffes. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Rechtsbegriff, den Rechtsbegriffen: Erklärung zum Dativ

Der Dativ – also: dem Rechtsbegriff –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Rechtsbegriff, mit den Rechtsbegriffen, bei dem Rechtsbegriff.

Den Rechtsbegriff, die Rechtsbegriffe: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – den Rechtsbegriff – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Rechtsbegriff.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für den Rechtsbegriff.
Ich denke über den Rechtsbegriff nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.