Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Rechtsbelehrung findest du hier:
Die Deklination von Rechtsbelehrung im Singular
Nominativ Singular | die Rechtsbelehrung |
Genitiv Singular | der Rechtsbelehrung |
Dativ Singular | der Rechtsbelehrung |
Akkusativ Singular | die Rechtsbelehrung |
Die Deklination von Rechtsbelehrungen im Plural
Nominativ Plural | die Rechtsbelehrungen |
Genitiv Plural | der Rechtsbelehrungen |
Dativ Plural | den Rechtsbelehrungen |
Akkusativ Plural | die Rechtsbelehrungen |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Rechtsbelehrung kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Die Rechtsbelehrung: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Rechtsbelehrungen) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „die Rechtsbelehrung”? – „Die Rechtsbelehrung” heißt ...
Für die Rechtsbelehrung hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Rechtsbelehrung, der Rechtsbelehrungen: Wie funktioniert der Genitiv?
Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von der Rechtsbelehrung statt der Rechtsbelehrung sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu der Rechtsbelehrung. Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsbelehrung
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Der Rechtsbelehrung, den Rechtsbelehrungen: Erklärungen zum Dativ
Der Dativ – also: der Rechtsbelehrung –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von der Rechtsbelehrung, mit den Rechtsbelehrungen, bei der Rechtsbelehrung.
Die Rechtsbelehrung, die Rechtsbelehrungen Informationen zum Akkusativ
Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – die Rechtsbelehrung. Danach fragst du so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Rechtsbelehrung.
Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:
Ich interessiere mich für die Rechtsbelehrung.
Ich denke über die Rechtsbelehrung nach.