Wie dekliniert man Rechtsberaterin?

Wie funktioniert die Deklination von Rechtsberaterin? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:

Die Deklination von Rechtsberaterin im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsberaterin für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsberaterin
Genitiv Singular der Rechtsberaterin
Dativ Singular der Rechtsberaterin
Akkusativ Singular die Rechtsberaterin

Die Deklination von Rechtsberaterinnen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsberaterin für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsberaterinnen
Genitiv Plural der Rechtsberaterinnen
Dativ Plural den Rechtsberaterinnen
Akkusativ Plural die Rechtsberaterinnen

Wann benutzt man welchen Kasus?

Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtsberaterin. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.

Die Rechtsberaterin, die Rechtsberaterinnen: So funktioniert der Nominativ.

Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Rechtsberaterin. Der Nominativ Plural von Rechtsberaterin lautet Rechtsberaterinnen.
Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.

Die Rechtsberaterin ist meistens ...
Was heißt „die Rechtsberaterin”? – „Die Rechtsberaterin” heißt ...
Für die Rechtsberaterin hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Rechtsberaterin, der Rechtsberaterinnen: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von der Rechtsberaterin statt der Rechtsberaterin sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu der Rechtsberaterin. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsberaterin

Außerdem gibt es im Deutschen einige Präpositionen, nach denen man Rechtsberaterin im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts der Rechtsberaterin, statt der Rechtsberaterin oder wegen der Rechtsberaterin. Man benutzt diese Präpositionen eher im geschriebenen Deutsch als im gesprochenen Deutsch.
 
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.

Der Rechtsberaterin, den Rechtsberaterinnen: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: der Rechtsberaterin –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von der Rechtsberaterin, mit den Rechtsberaterinnen, bei der Rechtsberaterin.

Die Rechtsberaterin, die Rechtsberaterinnen: Wie funktioniert der Akkusativ?

Der Akkusativ – die Rechtsberaterin – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsberaterin.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für die Rechtsberaterin.
Ich denke über die Rechtsberaterin nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.