Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Rechtsberatung mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.
Die Deklination von Rechtsberatung im Singular
Nominativ Singular | die Rechtsberatung |
Genitiv Singular | der Rechtsberatung |
Dativ Singular | der Rechtsberatung |
Akkusativ Singular | die Rechtsberatung |
Die Deklination von Rechtsberatungen im Plural
Nominativ Plural | die Rechtsberatungen |
Genitiv Plural | der Rechtsberatungen |
Dativ Plural | den Rechtsberatungen |
Akkusativ Plural | die Rechtsberatungen |
Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?
Nur weil du jetzt alle Formen von Rechtsberatung kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.Die Rechtsberatung, die Rechtsberatungen: So funktioniert der Nominativ.
Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Rechtsberatung. Der Nominativ Plural von Rechtsberatung lautet Rechtsberatungen. Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.
Die Rechtsberatung ist meistens ...
Was heißt „die Rechtsberatung”? – „Die Rechtsberatung” heißt ...
Für die Rechtsberatung hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Rechtsberatung, der Rechtsberatungen: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von der Rechtsberatung statt der Rechtsberatung benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu der Rechtsberatung oder die Rechtsberatung ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsberatung
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.
Der Rechtsberatung, den Rechtsberatungen: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: der Rechtsberatung –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von der Rechtsberatung, mit den Rechtsberatungen, bei der Rechtsberatung.
Die Rechtsberatung, die Rechtsberatungen: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – die Rechtsberatung – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Rechtsberatung.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für die Rechtsberatung.
Ich denke über die Rechtsberatung nach.