Wie dekliniert man Rechtsbeschwerde?

Im Deutschen dekliniert man Rechtsbeschwerde so:

Die Deklination von Rechtsbeschwerde im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsbeschwerde für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsbeschwerde
Genitiv Singular der Rechtsbeschwerde
Dativ Singular der Rechtsbeschwerde
Akkusativ Singular die Rechtsbeschwerde

Die Deklination von Rechtsbeschwerden im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsbeschwerde für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsbeschwerden
Genitiv Plural der Rechtsbeschwerden
Dativ Plural den Rechtsbeschwerden
Akkusativ Plural die Rechtsbeschwerden

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Die Rechtsbeschwerde, die Rechtsbeschwerden: So funktioniert der Nominativ.

Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Rechtsbeschwerde. Der Nominativ Plural von Rechtsbeschwerde lautet Rechtsbeschwerden.
Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.

Die Rechtsbeschwerde ist meistens ...
Was heißt „die Rechtsbeschwerde”? – „Die Rechtsbeschwerde” heißt ...
Für die Rechtsbeschwerde hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Rechtsbeschwerde, der Rechtsbeschwerden: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von der Rechtsbeschwerde und nicht der Rechtsbeschwerde sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsbeschwerde

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Rechtsbeschwerde immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts der Rechtsbeschwerde, statt der Rechtsbeschwerde oder wegen der Rechtsbeschwerde.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.

Der Rechtsbeschwerde, den Rechtsbeschwerden: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Rechtsbeschwerde –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Rechtsbeschwerde, mit den Rechtsbeschwerden, bei der Rechtsbeschwerde.

Die Rechtsbeschwerde, die Rechtsbeschwerden: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – die Rechtsbeschwerde. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsbeschwerde.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für die Rechtsbeschwerde.
Ich denke über die Rechtsbeschwerde nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.