Wie dekliniert man Rechtsbewusstsein in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.
Die Deklination von Rechtsbewusstsein im Singular
Nominativ Singular | das Rechtsbewusstsein |
Genitiv Singular | des Rechtsbewusstseins |
Dativ Singular | dem Rechtsbewusstsein |
Akkusativ Singular | das Rechtsbewusstsein |
Die Deklination von – im Plural
Nominativ Plural | die – |
Genitiv Plural | der – |
Dativ Plural | den – |
Akkusativ Plural | die – |
Den richtigen Kasus finden
Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtsbewusstsein richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.Das Rechtsbewusstsein, die –: Nominativ Singular und Plural
Der Nominativ Singular heißt bei unserem Beispiel Rechtsbewusstsein; er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural ist –. Den Plural musst du im Deutschen oft zusammen mit dem Wort lernen, denn es gibt viele spezielle Pluralformen.Aber wann benutzt man den Nominativ? Immer wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man nach dem Wort mit den Fragewörtern wer oder was. Das Subjekt muss übrigens nicht am Anfang des Satzes stehen. Die deutsche Sprache ist ziemlich flexibel. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich:
1. Subjekt am Satzanfang: Das Rechtsbewusstsein ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Rechtsbewusstsein”? – „Das Rechtsbewusstsein” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Rechtsbewusstsein hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Rechtsbewusstseins, der –: Erklärungen zum Genitiv
Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Rechtsbewusstseins kann man nämlich auch einfach von dem Rechtsbewusstsein sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Rechtsbewusstsein. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut! Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsbewusstseins
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.
Dem Rechtsbewusstsein, den –: Wann benutzt du den Dativ?
Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von dem Rechtsbewusstsein, mit den –, bei dem Rechtsbewusstsein.
Das Rechtsbewusstsein, die –: So funktioniert der Akkusativ
Den Akkusativ – das Rechtsbewusstsein – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Rechtsbewusstsein.
Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:
Ich interessiere mich für das Rechtsbewusstsein.
Ich denke über das Rechtsbewusstsein nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.