Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Rechtsbrauch.
Die Deklination von Rechtsbrauch im Singular
Nominativ Singular | der Rechtsbrauch |
Genitiv Singular | des Rechtsbrauches |
Dativ Singular | dem Rechtsbrauch |
Akkusativ Singular | den Rechtsbrauch |
Die Deklination von Rechtsbräuche im Plural
Nominativ Plural | die Rechtsbräuche |
Genitiv Plural | der Rechtsbräuche |
Dativ Plural | den Rechtsbräuchen |
Akkusativ Plural | die Rechtsbräuche |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Rechtsbrauch. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Der Rechtsbrauch, die Rechtsbräuche: Nominativ Singular und Plural
Der Nominativ Singular heißt bei unserem Beispiel Rechtsbrauch; er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural ist Rechtsbräuche. Den Plural musst du im Deutschen oft zusammen mit dem Wort lernen, denn es gibt viele spezielle Pluralformen.Aber wann benutzt man den Nominativ? Immer wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man nach dem Wort mit den Fragewörtern wer oder was. Das Subjekt muss übrigens nicht am Anfang des Satzes stehen. Die deutsche Sprache ist ziemlich flexibel. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich:
1. Subjekt am Satzanfang: Der Rechtsbrauch ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Rechtsbrauch”? – „Der Rechtsbrauch” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Rechtsbrauch hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Rechtsbrauches, der Rechtsbräuche: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Rechtsbrauch statt des Rechtsbrauches benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Rechtsbrauch oder der Rechtsbrauch ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsbrauches
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.
Dem Rechtsbrauch, den Rechtsbräuchen: So benutzt du den Dativ
Benutze den Dativ – also: dem Rechtsbrauch –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Rechtsbrauch, mit den Rechtsbräuchen, bei dem Rechtsbrauch.
Den Rechtsbrauch, die Rechtsbräuche Informationen zum Akkusativ
Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – den Rechtsbrauch. Danach fragst du so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Rechtsbrauch.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für den Rechtsbrauch.
Ich denke über den Rechtsbrauch nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.