Wie dekliniert man Rechtsfall?

Lies hier die Deklination von Rechtsfall nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:

Die Deklination von Rechtsfall im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsfall für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Rechtsfall
Genitiv Singular des Rechtsfalles
Dativ Singular dem Rechtsfall
Akkusativ Singular den Rechtsfall

Die Deklination von Rechtsfälle im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsfall für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsfälle
Genitiv Plural der Rechtsfälle
Dativ Plural den Rechtsfällen
Akkusativ Plural die Rechtsfälle

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Rechtsfall im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Der Rechtsfall, die Rechtsfälle: So funktioniert der Nominativ.

Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Rechtsfall. Der Nominativ Plural von Rechtsfall lautet Rechtsfälle.
Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.

Der Rechtsfall ist meistens ...
Was heißt „der Rechtsfall”? – „Der Rechtsfall” heißt ...
Für den Rechtsfall hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Des Rechtsfalles, der Rechtsfälle: Wie funktioniert der Genitiv?

Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Rechtsfall statt des Rechtsfalles sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Rechtsfall.
Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsfalles

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Rechtsfall im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Rechtsfalles, statt des Rechtsfalles oder wegen des Rechtsfalles. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.

Dem Rechtsfall, den Rechtsfällen: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: dem Rechtsfall –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Rechtsfall, mit den Rechtsfällen, bei dem Rechtsfall.

Den Rechtsfall, die Rechtsfälle: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – den Rechtsfall – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Rechtsfall.

Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:

Ich interessiere mich für den Rechtsfall.
Ich denke über den Rechtsfall nach.

Das sind natürlich nicht alle Präpositionen mit Akkusativ. Ein paar andere sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.