Wie dekliniert man Rechtsfehler?

Wie dekliniert man Rechtsfehler in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.

Die Deklination von Rechtsfehler im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsfehler für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Rechtsfehler
Genitiv Singular des Rechtsfehlers
Dativ Singular dem Rechtsfehler
Akkusativ Singular den Rechtsfehler

Die Deklination von Rechtsfehler im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsfehler für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsfehler
Genitiv Plural der Rechtsfehler
Dativ Plural den Rechtsfehlern
Akkusativ Plural die Rechtsfehler

Den richtigen Kasus finden

Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtsfehler richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.

Den Nominativ richtig benutzen: Der Rechtsfehler, die Rechtsfehler

Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.
Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:

Was heißt „der Rechtsfehler”? – „Der Rechtsfehler” heißt ...


Des Rechtsfehlers, der Rechtsfehler: So funktioniert der Genitiv.

Der Genitiv ist der am seltensten benutzte Kasus. Es ist aber auch der Kasus, bei dem Lerner und auch deutsche Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Im gesprochenen Deutsch benutzt man oft statt des Genitivs eine Konstruktion mit Dativ, nämlich von dem Rechtsfehler und nicht die Genitivform des Rechtsfehlers. In der Schriftsprache sollte man aber lieber den Genitiv benutzen!
Der Genitiv wird gebraucht, um zu sagen, wozu ein Ding gehört oder wer sein Besitzer ist. Das passende Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsfehlers

Nach einigen Präpositionen benutzt man Rechtsfehler im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Rechtsfehlers, statt des Rechtsfehlers oder wegen des Rechtsfehlers. Diese Präpositionen sind in der geschriebenen Sprache sehr viel häufiger als in der Alltagssprache.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Rechtsfehler, den Rechtsfehlern: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Rechtsfehler –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von dem Rechtsfehler, mit den Rechtsfehlern, bei dem Rechtsfehler.

Den Rechtsfehler, die Rechtsfehler: Der Akkusativ

Der Akkusativ – den Rechtsfehler – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Rechtsfehler.

Nach einigen Präpositionen steht das Nomen im Akkusativ. Hier sind ein paar Beispiele:

Ich interessiere mich für den Rechtsfehler.
Ich denke über den Rechtsfehler nach.

Durch, ohne oder gegen brauchen auch den Akkusativ.