Wie dekliniert man Rechtsfindung?

Lerne hier, wie man das Nomen Rechtsfindung dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Rechtsfindung

Deklinationstabelle von Rechtsfindung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsfindung
Genitiv Singular der Rechtsfindung
Dativ Singular der Rechtsfindung
Akkusativ Singular die Rechtsfindung

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Die Rechtsfindung: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Rechtsfindung benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Die Rechtsfindung ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „die Rechtsfindung” im Deutschen? (Antwort): „Die Rechtsfindung” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für die Rechtsfindung hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Der Rechtsfindung: So benutzt du den Genitiv.

Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von der Rechtsfindung statt der Rechtsfindung sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu der Rechtsfindung.
Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsfindung

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts der Rechtsfindung, statt der Rechtsfindung oder wegen der Rechtsfindung. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Der Rechtsfindung: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: der Rechtsfindung –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Rechtsfindung, mit der Rechtsfindung, bei der Rechtsfindung.

Die Rechtsfindung: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – die Rechtsfindung. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsfindung.

Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:

Ich interessiere mich für die Rechtsfindung.
Ich denke über die Rechtsfindung nach.

Andere Präpositionen mit Akkusativ sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.