Wie dekliniert man Rechtsgeschichte?

Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Rechtsgeschichte mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.

Die Deklination von Rechtsgeschichte im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsgeschichte für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsgeschichte
Genitiv Singular der Rechtsgeschichte
Dativ Singular der Rechtsgeschichte
Akkusativ Singular die Rechtsgeschichte

Die Deklination von Rechtsgeschichten im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsgeschichte für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsgeschichten
Genitiv Plural der Rechtsgeschichten
Dativ Plural den Rechtsgeschichten
Akkusativ Plural die Rechtsgeschichten

Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?

Nur weil du jetzt alle Formen von Rechtsgeschichte kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.

Die Rechtsgeschichte: Erklärungen zum Nominativ

Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.
Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Rechtsgeschichten) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:

Was heißt „die Rechtsgeschichte”? – „Die Rechtsgeschichte” heißt ...

Für die Rechtsgeschichte hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Rechtsgeschichte, der Rechtsgeschichten:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Rechtsgeschichte und eben nicht die Genitivform der Rechtsgeschichte. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsgeschichte

Nach manchen Präpositionen verwendet man Rechtsgeschichte im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Rechtsgeschichte, statt der Rechtsgeschichte oder wegen der Rechtsgeschichte. Diese Präpositionen findest du in der Schriftsprache, aber nur seltener in gesprochenem Deutsch.
 
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.

Der Rechtsgeschichte, den Rechtsgeschichten: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: der Rechtsgeschichte –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von der Rechtsgeschichte, mit den Rechtsgeschichten, bei der Rechtsgeschichte.

Die Rechtsgeschichte, die Rechtsgeschichten: Erklärungen zum Akkusativ

Der Akkusativ – die Rechtsgeschichte – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsgeschichte.


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