Wie dekliniert man Rechtshandlung?

Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Rechtshandlung mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.

Die Deklination von Rechtshandlung im Singular

Deklinationstabelle von Rechtshandlung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtshandlung
Genitiv Singular der Rechtshandlung
Dativ Singular der Rechtshandlung
Akkusativ Singular die Rechtshandlung

Die Deklination von Rechtshandlungen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtshandlung für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtshandlungen
Genitiv Plural der Rechtshandlungen
Dativ Plural den Rechtshandlungen
Akkusativ Plural die Rechtshandlungen

Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?

Nur weil du jetzt alle Formen von Rechtshandlung kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.

Die Rechtshandlung: Den Nominativ richtig benutzen

Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.
Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: die Rechtshandlung => die Rechtshandlungen. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:

Die Rechtshandlung ist oft ...

Deutscher Satzbau ist aber sehr flexibel. Deshalb kann das Subjekt auch an anderen Positionen stehen. Zum Beispiel hier:

Für die Rechtshandlung hat sich Thorsten schon immer interessiert.

Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:

Was heißt „die Rechtshandlung”? – „Die Rechtshandlung” heißt ...


Der Rechtshandlung, der Rechtshandlungen:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Rechtshandlung und eben nicht die Genitivform der Rechtshandlung. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtshandlung

Nach manchen Präpositionen verwendet man Rechtshandlung im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Rechtshandlung, statt der Rechtshandlung oder wegen der Rechtshandlung. Diese Präpositionen findest du in der Schriftsprache, aber nur seltener in gesprochenem Deutsch.
 
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Der Rechtshandlung, den Rechtshandlungen: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Rechtshandlung –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von der Rechtshandlung, mit den Rechtshandlungen, bei der Rechtshandlung.

Die Rechtshandlung, die Rechtshandlungen: Wie wird der Akkusativ benutzt?

Der Akkusativ – die Rechtshandlung – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtshandlung.


Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.