Lerne hier, wie man das Nomen Rechtshilfe dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.
Die Deklination von Rechtshilfe
Nominativ Singular | die Rechtshilfe |
Genitiv Singular | der Rechtshilfe |
Dativ Singular | der Rechtshilfe |
Akkusativ Singular | die Rechtshilfe |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Die Rechtshilfe: Wann ist der Nominativ richtig?
Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Rechtshilfe benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:
Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Die Rechtshilfe ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „die Rechtshilfe” im Deutschen? (Antwort): „Die Rechtshilfe” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für die Rechtshilfe hat sich Frau Müller schon immer interessiert.
Der Rechtshilfe: Der Genitiv erklärt
Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von der Rechtshilfe und nicht der Rechtshilfe sagt. Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt. Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtshilfe
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Rechtshilfe: So benutzt man den Dativ.
Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: der Rechtshilfe –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Rechtshilfe, mit der Rechtshilfe, bei der Rechtshilfe.
Die Rechtshilfe: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – die Rechtshilfe – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Rechtshilfe.
Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:
Ich interessiere mich für die Rechtshilfe.
Ich denke über die Rechtshilfe nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.