Wie dekliniert man Rechtshilfeersuchen?

Lerne hier, wie man das Nomen Rechtshilfeersuchen dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Rechtshilfeersuchen

Deklinationstabelle von Rechtshilfeersuchen für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Rechtshilfeersuchen
Genitiv Singular des Rechtshilfeersuchens
Dativ Singular dem Rechtshilfeersuchen
Akkusativ Singular das Rechtshilfeersuchen

Den richtigen Kasus finden

Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtshilfeersuchen richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.

Das Rechtshilfeersuchen: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Rechtshilfeersuchen benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Rechtshilfeersuchen ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Rechtshilfeersuchen” im Deutschen? (Antwort): „Das Rechtshilfeersuchen” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Rechtshilfeersuchen hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Rechtshilfeersuchens: So funktioniert der Genitiv.

Der Genitiv ist der am seltensten benutzte Kasus. Es ist aber auch der Kasus, bei dem Lerner und auch deutsche Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Im gesprochenen Deutsch benutzt man oft statt des Genitivs eine Konstruktion mit Dativ, nämlich von dem Rechtshilfeersuchen und nicht die Genitivform des Rechtshilfeersuchens. In der Schriftsprache sollte man aber lieber den Genitiv benutzen!
Der Genitiv wird gebraucht, um zu sagen, wozu ein Ding gehört oder wer sein Besitzer ist. Das passende Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtshilfeersuchens

Nach einigen Präpositionen benutzt man Rechtshilfeersuchen im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Rechtshilfeersuchens, statt des Rechtshilfeersuchens oder wegen des Rechtshilfeersuchens. Diese Präpositionen sind in der geschriebenen Sprache sehr viel häufiger als in der Alltagssprache.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Rechtshilfeersuchen: Die Funktion des Dativs

Mit dem Dativ – also: dem Rechtshilfeersuchen –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Rechtshilfeersuchen, mit dem Rechtshilfeersuchen, bei dem Rechtshilfeersuchen.

Das Rechtshilfeersuchen: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – das Rechtshilfeersuchen. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Rechtshilfeersuchen.

Nach einigen Präpositionen steht das Nomen im Akkusativ. Hier sind ein paar Beispiele:

Ich interessiere mich für das Rechtshilfeersuchen.
Ich denke über das Rechtshilfeersuchen nach.

Durch, ohne oder gegen brauchen auch den Akkusativ.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.