Wie dekliniert man Rechtslage?

Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Rechtslage findest du hier:

Die Deklination von Rechtslage im Singular

Deklinationstabelle von Rechtslage für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtslage
Genitiv Singular der Rechtslage
Dativ Singular der Rechtslage
Akkusativ Singular die Rechtslage

Die Deklination von Rechtslagen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtslage für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtslagen
Genitiv Plural der Rechtslagen
Dativ Plural den Rechtslagen
Akkusativ Plural die Rechtslagen

Welchen Kasus brauche ich eigentlich?

Alle Formen von Rechtslage kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:

Die Rechtslage: Wann verwendet man den Nominativ?

Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.
Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Rechtslagen) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau.
Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:

Was heißt „die Rechtslage”? – „Die Rechtslage” heißt ...

Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:

Für die Rechtslage hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Rechtslage, der Rechtslagen: Der Genitiv im Deutschen

„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von der Rechtslage als der Rechtslage.
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtslage

Im Deutschen gibt es ein paar Präpositionen, nach denen man Rechtslage immer im Genitiv benutzt. Das sind zum Beispiel: angesichts der Rechtslage, statt der Rechtslage oder wegen der Rechtslage. Diese Präpositionen liest man eher in Texten. In der Alltagssprache sind sie selten.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Der Rechtslage, den Rechtslagen: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: der Rechtslage –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von der Rechtslage, mit den Rechtslagen, bei der Rechtslage.

Die Rechtslage, die Rechtslagen: Wann braucht man den Akkusativ?

Der Akkusativ – die Rechtslage – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtslage.

Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:

Ich interessiere mich für die Rechtslage.
Ich denke über die Rechtslage nach.

Es gibt natürlich noch viele andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen. Ein paar sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.