Wie dekliniert man Rechtslehre?

Lerne hier, wie man das Nomen Rechtslehre dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Rechtslehre

Deklinationstabelle von Rechtslehre für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtslehre
Genitiv Singular der Rechtslehre
Dativ Singular der Rechtslehre
Akkusativ Singular die Rechtslehre

Wann ist welcher Kasus richtig?

Du weißt ja nun schon, wie Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtslehre richtig heißen. Aber wann benutzt du welchen Kasus? Das ist natürlich eine der komplizierten Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine komplette Antwort geben. Wir hoffen trotzdem, dass die folgende Zusammenfassung dir hilft.

Die Rechtslehre: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Rechtslehre benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Die Rechtslehre ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „die Rechtslehre” im Deutschen? (Antwort): „Die Rechtslehre” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für die Rechtslehre hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Der Rechtslehre: So funktioniert der Genitiv.

Der Genitiv ist der am seltensten benutzte Kasus. Es ist aber auch der Kasus, bei dem Lerner und auch deutsche Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Im gesprochenen Deutsch benutzt man oft statt des Genitivs eine Konstruktion mit Dativ, nämlich von der Rechtslehre und nicht die Genitivform der Rechtslehre. In der Schriftsprache sollte man aber lieber den Genitiv benutzen!
Der Genitiv wird gebraucht, um zu sagen, wozu ein Ding gehört oder wer sein Besitzer ist. Das passende Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtslehre

Nach bestimmten Präpositionen benutzt du Rechtslehre immer im Genitiv, zum Beispiel: angesichts der Rechtslehre, statt der Rechtslehre oder wegen der Rechtslehre.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Der Rechtslehre: Wie funktioniert der Dativ?

Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: der Rechtslehre –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Rechtslehre, mit der Rechtslehre, bei der Rechtslehre.

Die Rechtslehre: Wie wird der Akkusativ benutzt?

Der Akkusativ – die Rechtslehre – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtslehre.

Nach einigen Präpositionen steht das Nomen im Akkusativ. Hier sind ein paar Beispiele:

Ich interessiere mich für die Rechtslehre.
Ich denke über die Rechtslehre nach.

Durch, ohne oder gegen brauchen auch den Akkusativ.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.