Im Deutschen dekliniert man Rechtsmittel so:
Die Deklination von Rechtsmittel im Singular
Nominativ Singular | das Rechtsmittel |
Genitiv Singular | des Rechtsmittels |
Dativ Singular | dem Rechtsmittel |
Akkusativ Singular | das Rechtsmittel |
Die Deklination von Rechtsmittel im Plural
Nominativ Plural | die Rechtsmittel |
Genitiv Plural | der Rechtsmittel |
Dativ Plural | den Rechtsmitteln |
Akkusativ Plural | die Rechtsmittel |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Das Rechtsmittel, die Rechtsmittel: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Rechtsmittel) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Rechtsmittel oder Rechtsmittel, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Rechtsmittel ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „das Rechtsmittel”? (Antwort): „Das Rechtsmittel” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Rechtsmittel hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Des Rechtsmittels, der Rechtsmittel: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von dem Rechtsmittel statt des Rechtsmittels benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu dem Rechtsmittel oder das Rechtsmittel ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsmittels
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Dem Rechtsmittel, den Rechtsmitteln: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Rechtsmittel –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Rechtsmittel, mit den Rechtsmitteln, bei dem Rechtsmittel.
Das Rechtsmittel, die Rechtsmittel: Erklärungen zum Akkusativ
Der Akkusativ – das Rechtsmittel – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Rechtsmittel.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für das Rechtsmittel.
Ich denke über das Rechtsmittel nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.