Wie dekliniert man Rechtsmittelbelehrung?

Wie funktioniert die Deklination von Rechtsmittelbelehrung? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:

Die Deklination von Rechtsmittelbelehrung im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsmittelbelehrung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsmittelbelehrung
Genitiv Singular der Rechtsmittelbelehrung
Dativ Singular der Rechtsmittelbelehrung
Akkusativ Singular die Rechtsmittelbelehrung

Die Deklination von Rechtsmittelbelehrungen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsmittelbelehrung für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsmittelbelehrungen
Genitiv Plural der Rechtsmittelbelehrungen
Dativ Plural den Rechtsmittelbelehrungen
Akkusativ Plural die Rechtsmittelbelehrungen

Wann benutzt man welchen Kasus?

Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtsmittelbelehrung. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.

Die Rechtsmittelbelehrung, die Rechtsmittelbelehrungen: Nominativ Singular und Plural

Der Nominativ Singular heißt bei unserem Beispiel Rechtsmittelbelehrung; er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural ist Rechtsmittelbelehrungen. Den Plural musst du im Deutschen oft zusammen mit dem Wort lernen, denn es gibt viele spezielle Pluralformen.
Aber wann benutzt man den Nominativ? Immer wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man nach dem Wort mit den Fragewörtern wer oder was. Das Subjekt muss übrigens nicht am Anfang des Satzes stehen. Die deutsche Sprache ist ziemlich flexibel. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Rechtsmittelbelehrung ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Rechtsmittelbelehrung”? – „Die Rechtsmittelbelehrung” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Rechtsmittelbelehrung hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Rechtsmittelbelehrung, der Rechtsmittelbelehrungen: Was du über den Genitiv wissen solltest

Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von der Rechtsmittelbelehrung statt der Rechtsmittelbelehrung benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu der Rechtsmittelbelehrung oder die Rechtsmittelbelehrung ist der Besitzer von ... .
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsmittelbelehrung

Außerdem gibt es im Deutschen einige Präpositionen, nach denen man Rechtsmittelbelehrung im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts der Rechtsmittelbelehrung, statt der Rechtsmittelbelehrung oder wegen der Rechtsmittelbelehrung. Man benutzt diese Präpositionen eher im geschriebenen Deutsch als im gesprochenen Deutsch.
 
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.

Der Rechtsmittelbelehrung, den Rechtsmittelbelehrungen: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: der Rechtsmittelbelehrung –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von der Rechtsmittelbelehrung, mit den Rechtsmittelbelehrungen, bei der Rechtsmittelbelehrung.

Die Rechtsmittelbelehrung, die Rechtsmittelbelehrungen: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – die Rechtsmittelbelehrung – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsmittelbelehrung.

Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:

Ich interessiere mich für die Rechtsmittelbelehrung.
Ich denke über die Rechtsmittelbelehrung nach.

Es gibt noch mehr Präpositionen mit Akkusativ. Das sind zum Beispiel: durch, gegen, ohne. Am besten lernst du bei jeder Präposition immer auch den passenden Kasus.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.