Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Rechtsnachfolger.
Die Deklination von Rechtsnachfolger im Singular
Nominativ Singular | der Rechtsnachfolger |
Genitiv Singular | des Rechtsnachfolgers |
Dativ Singular | dem Rechtsnachfolger |
Akkusativ Singular | den Rechtsnachfolger |
Die Deklination von Rechtsnachfolger im Plural
Nominativ Plural | die Rechtsnachfolger |
Genitiv Plural | der Rechtsnachfolger |
Dativ Plural | den Rechtsnachfolgern |
Akkusativ Plural | die Rechtsnachfolger |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Rechtsnachfolger. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Der Rechtsnachfolger: So benutzt du den Nominativ.
Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Rechtsnachfolger – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.Den Nominativ benutzt du, wenn Rechtsnachfolger das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:
1. Subjekt am Satzanfang: Der Rechtsnachfolger ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Rechtsnachfolger”? – „Der Rechtsnachfolger” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Rechtsnachfolger hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Rechtsnachfolgers, der Rechtsnachfolger: Wann benutzt du den Genitiv?
Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Rechtsnachfolger statt des Rechtsnachfolgers sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Rechtsnachfolger. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsnachfolgers
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.
Dem Rechtsnachfolger, den Rechtsnachfolgern: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: dem Rechtsnachfolger –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Rechtsnachfolger, mit den Rechtsnachfolgern, bei dem Rechtsnachfolger.
Den Rechtsnachfolger, die Rechtsnachfolger: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – den Rechtsnachfolger – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Rechtsnachfolger.
Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:
Ich interessiere mich für den Rechtsnachfolger.
Ich denke über den Rechtsnachfolger nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.