Lies hier die Deklination von Rechtsnachfolgerin nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Rechtsnachfolgerin im Singular
Nominativ Singular | die Rechtsnachfolgerin |
Genitiv Singular | der Rechtsnachfolgerin |
Dativ Singular | der Rechtsnachfolgerin |
Akkusativ Singular | die Rechtsnachfolgerin |
Die Deklination von Rechtsnachfolgerinnen im Plural
Nominativ Plural | die Rechtsnachfolgerinnen |
Genitiv Plural | der Rechtsnachfolgerinnen |
Dativ Plural | den Rechtsnachfolgerinnen |
Akkusativ Plural | die Rechtsnachfolgerinnen |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Rechtsnachfolgerin im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Den Nominativ richtig benutzen: Die Rechtsnachfolgerin, die Rechtsnachfolgerinnen
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „die Rechtsnachfolgerin”? – „Die Rechtsnachfolgerin” heißt ...
Der Rechtsnachfolgerin, der Rechtsnachfolgerinnen: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von der Rechtsnachfolgerin statt der Rechtsnachfolgerin benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu der Rechtsnachfolgerin oder die Rechtsnachfolgerin ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsnachfolgerin
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Rechtsnachfolgerin, den Rechtsnachfolgerinnen: Wann benutzt man den Dativ?
Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von der Rechtsnachfolgerin, mit den Rechtsnachfolgerinnen, bei der Rechtsnachfolgerin.
Die Rechtsnachfolgerin, die Rechtsnachfolgerinnen: So funktioniert der Akkusativ.
Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – die Rechtsnachfolgerin. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Rechtsnachfolgerin.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für die Rechtsnachfolgerin.
Ich denke über die Rechtsnachfolgerin nach.