Wie dekliniert man Rechtsperson?

Hier findest du eine Übersicht über die Deklination des Nomens Rechtsperson mit allen vier Kasus, im Singular und Plural.

Die Deklination von Rechtsperson im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsperson für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsperson
Genitiv Singular der Rechtsperson
Dativ Singular der Rechtsperson
Akkusativ Singular die Rechtsperson

Die Deklination von Rechtspersonen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsperson für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtspersonen
Genitiv Plural der Rechtspersonen
Dativ Plural den Rechtspersonen
Akkusativ Plural die Rechtspersonen

Wann benutze ich den Nominativ/Genitiv/… ?

Nur weil du jetzt alle Formen von Rechtsperson kennst, heißt das natürlich nicht, dass du unbedingt weißt, welchen Kasus du in einem spezifischen Satz eigentlich benutzen solltest. Deshalb findest du hier noch eine kleine Zusammenfassung über die vier Kasus im Deutschen.

Die Rechtsperson: Was ist der Nominativ?

Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Rechtspersonen – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.
Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:

Was heißt „die Rechtsperson”? – „Die Rechtsperson” heißt ...


Der Rechtsperson, der Rechtspersonen: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von der Rechtsperson statt der Rechtsperson sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu der Rechtsperson. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsperson

Nach manchen Präpositionen verwendet man Rechtsperson im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Rechtsperson, statt der Rechtsperson oder wegen der Rechtsperson. Diese Präpositionen findest du in der Schriftsprache, aber nur seltener in gesprochenem Deutsch.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Der Rechtsperson, den Rechtspersonen: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: der Rechtsperson –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Der Dativ wird außerdem zusammen mit einigen Präpositionen benutzt, z. B.: von der Rechtsperson, mit den Rechtspersonen, bei der Rechtsperson.

Die Rechtsperson, die Rechtspersonen Informationen zum Akkusativ

Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – die Rechtsperson. Danach fragst du so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsperson.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für die Rechtsperson.
Ich denke über die Rechtsperson nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.