Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtspflicht im Singular und Plural.
Die Deklination von Rechtspflicht im Singular
Nominativ Singular | die Rechtspflicht |
Genitiv Singular | der Rechtspflicht |
Dativ Singular | der Rechtspflicht |
Akkusativ Singular | die Rechtspflicht |
Die Deklination von Rechtspflichten im Plural
Nominativ Plural | die Rechtspflichten |
Genitiv Plural | der Rechtspflichten |
Dativ Plural | den Rechtspflichten |
Akkusativ Plural | die Rechtspflichten |
Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?
Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:Die Rechtspflicht: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Rechtspflichten) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „die Rechtspflicht”? – „Die Rechtspflicht” heißt ...
Für die Rechtspflicht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Rechtspflicht, der Rechtspflichten: Erklärungen zum Genitiv
Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt der Rechtspflicht kann man nämlich auch einfach von der Rechtspflicht sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu der Rechtspflicht. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut! Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtspflicht
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Der Rechtspflicht, den Rechtspflichten: Wann benutzt du den Dativ?
Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Rechtspflicht, mit den Rechtspflichten, bei der Rechtspflicht.
Die Rechtspflicht, die Rechtspflichten: So funktioniert der Akkusativ.
Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – die Rechtspflicht. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Rechtspflicht.
Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:
Ich interessiere mich für die Rechtspflicht.
Ich denke über die Rechtspflicht nach.