Wie dekliniert man Rechtsprechung?

Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Rechtsprechung findest du hier:

Die Deklination von Rechtsprechung im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsprechung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsprechung
Genitiv Singular der Rechtsprechung
Dativ Singular der Rechtsprechung
Akkusativ Singular die Rechtsprechung

Die Deklination von Rechtsprechungen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsprechung für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsprechungen
Genitiv Plural der Rechtsprechungen
Dativ Plural den Rechtsprechungen
Akkusativ Plural die Rechtsprechungen

Welchen Kasus brauche ich eigentlich?

Alle Formen von Rechtsprechung kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:

Die Rechtsprechung, die Rechtsprechungen: So funktioniert der Nominativ.

Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Rechtsprechung. Der Nominativ Plural von Rechtsprechung lautet Rechtsprechungen.
Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.

Die Rechtsprechung ist meistens ...
Was heißt „die Rechtsprechung”? – „Die Rechtsprechung” heißt ...
Für die Rechtsprechung hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Rechtsprechung, der Rechtsprechungen: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von der Rechtsprechung und nicht der Rechtsprechung sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsprechung

Im Deutschen gibt es ein paar Präpositionen, nach denen man Rechtsprechung immer im Genitiv benutzt. Das sind zum Beispiel: angesichts der Rechtsprechung, statt der Rechtsprechung oder wegen der Rechtsprechung. Diese Präpositionen liest man eher in Texten. In der Alltagssprache sind sie selten.
 
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.

Der Rechtsprechung, den Rechtsprechungen: Wann benutzt man den Dativ?

Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von der Rechtsprechung, mit den Rechtsprechungen, bei der Rechtsprechung.

Die Rechtsprechung, die Rechtsprechungen: Wie funktioniert der Akkusativ?

Der Akkusativ – die Rechtsprechung – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsprechung.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für die Rechtsprechung.
Ich denke über die Rechtsprechung nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.