Lerne hier, wie man das Nomen Rechtsschutz dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.
Die Deklination von Rechtsschutz
| Nominativ Singular | der Rechtsschutz |
| Genitiv Singular | des Rechtsschutzes |
| Dativ Singular | dem Rechtsschutz |
| Akkusativ Singular | den Rechtsschutz |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Der Rechtsschutz: Wann ist der Nominativ richtig?
Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Rechtsschutz benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:
Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Rechtsschutz ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „der Rechtsschutz” im Deutschen? (Antwort): „Der Rechtsschutz” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Rechtsschutz hat sich Frau Müller schon immer interessiert.
Des Rechtsschutzes: Wie funktioniert der Genitiv?
Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Rechtsschutz statt des Rechtsschutzes sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Rechtsschutz. Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsschutzes
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.
Dem Rechtsschutz: Die Funktion des Dativs
Mit dem Dativ – also: dem Rechtsschutz –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Rechtsschutz, mit dem Rechtsschutz, bei dem Rechtsschutz.
Den Rechtsschutz: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – den Rechtsschutz – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Rechtsschutz.
Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:
Ich interessiere mich für den Rechtsschutz.
Ich denke über den Rechtsschutz nach.