Wie dekliniert man Rechtsspruch?

Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Rechtsspruch findest du hier:

Die Deklination von Rechtsspruch im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsspruch für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Rechtsspruch
Genitiv Singular des Rechtsspruches
Dativ Singular dem Rechtsspruch
Akkusativ Singular den Rechtsspruch

Die Deklination von Rechtssprüche im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsspruch für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtssprüche
Genitiv Plural der Rechtssprüche
Dativ Plural den Rechtssprüchen
Akkusativ Plural die Rechtssprüche

Welchen Kasus brauche ich eigentlich?

Alle Formen von Rechtsspruch kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:

Der Rechtsspruch: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Rechtsspruch. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (der Rechtsspruch -> die Rechtssprüche). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Der Rechtsspruch ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Rechtsspruch”? – „Der Rechtsspruch” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Rechtsspruch hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Rechtsspruches, der Rechtssprüche: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Rechtsspruch und nicht des Rechtsspruches sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsspruches

Im Deutschen gibt es ein paar Präpositionen, nach denen man Rechtsspruch immer im Genitiv benutzt. Das sind zum Beispiel: angesichts des Rechtsspruches, statt des Rechtsspruches oder wegen des Rechtsspruches. Diese Präpositionen liest man eher in Texten. In der Alltagssprache sind sie selten.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Rechtsspruch, den Rechtssprüchen: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: dem Rechtsspruch –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von dem Rechtsspruch, mit den Rechtssprüchen, bei dem Rechtsspruch.

Den Rechtsspruch, die Rechtssprüche: So funktioniert der Akkusativ.

Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – den Rechtsspruch. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Rechtsspruch.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für den Rechtsspruch.
Ich denke über den Rechtsspruch nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.