Im Deutschen dekliniert man Rechtsstellung so:
Die Deklination von Rechtsstellung im Singular
Nominativ Singular | die Rechtsstellung |
Genitiv Singular | der Rechtsstellung |
Dativ Singular | der Rechtsstellung |
Akkusativ Singular | die Rechtsstellung |
Die Deklination von Rechtsstellungen im Plural
Nominativ Plural | die Rechtsstellungen |
Genitiv Plural | der Rechtsstellungen |
Dativ Plural | den Rechtsstellungen |
Akkusativ Plural | die Rechtsstellungen |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Den Nominativ richtig benutzen: Die Rechtsstellung, die Rechtsstellungen
Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:
Was heißt „die Rechtsstellung”? – „Die Rechtsstellung” heißt ...
Der Rechtsstellung, der Rechtsstellungen: Wie funktioniert der Genitiv?
Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von der Rechtsstellung statt der Rechtsstellung sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu der Rechtsstellung. Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsstellung
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Der Rechtsstellung, den Rechtsstellungen: Wann benutzt du den Dativ?
Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Rechtsstellung, mit den Rechtsstellungen, bei der Rechtsstellung.
Die Rechtsstellung, die Rechtsstellungen: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – die Rechtsstellung – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Rechtsstellung.
Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:
Ich interessiere mich für die Rechtsstellung.
Ich denke über die Rechtsstellung nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.