Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Rechtssubjekt.
Die Deklination von Rechtssubjekt im Singular
Nominativ Singular | das Rechtssubjekt |
Genitiv Singular | des Rechtssubjektes |
Dativ Singular | dem Rechtssubjekt |
Akkusativ Singular | das Rechtssubjekt |
Die Deklination von Rechtssubjekte im Plural
Nominativ Plural | die Rechtssubjekte |
Genitiv Plural | der Rechtssubjekte |
Dativ Plural | den Rechtssubjekten |
Akkusativ Plural | die Rechtssubjekte |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Rechtssubjekt. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Das Rechtssubjekt, die Rechtssubjekte: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Rechtssubjekte) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Rechtssubjekt oder Rechtssubjekte, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Rechtssubjekt ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „das Rechtssubjekt”? (Antwort): „Das Rechtssubjekt” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Rechtssubjekt hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Des Rechtssubjektes, der Rechtssubjekte: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Rechtssubjekt statt des Rechtssubjektes sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Rechtssubjekt. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtssubjektes
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Dem Rechtssubjekt, den Rechtssubjekten: So benutzt man den Dativ.
Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Rechtssubjekt –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Rechtssubjekt, mit den Rechtssubjekten, bei dem Rechtssubjekt.
Das Rechtssubjekt, die Rechtssubjekte: Erklärungen zum Akkusativ
Der Akkusativ – das Rechtssubjekt – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Rechtssubjekt.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für das Rechtssubjekt.
Ich denke über das Rechtssubjekt nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.