Wie dekliniert man Rechtsverfahren?

Wie dekliniert man Rechtsverfahren in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.

Die Deklination von Rechtsverfahren im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsverfahren für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Rechtsverfahren
Genitiv Singular des Rechtsverfahrens
Dativ Singular dem Rechtsverfahren
Akkusativ Singular das Rechtsverfahren

Die Deklination von Rechtsverfahren im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsverfahren für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsverfahren
Genitiv Plural der Rechtsverfahren
Dativ Plural den Rechtsverfahren
Akkusativ Plural die Rechtsverfahren

Den richtigen Kasus finden

Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtsverfahren richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.

Das Rechtsverfahren: Was ist der Nominativ?

Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Rechtsverfahren – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.
Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:

Was heißt „das Rechtsverfahren”? – „Das Rechtsverfahren” heißt ...


Des Rechtsverfahrens, der Rechtsverfahren: Der Genitiv im Deutschen

„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von dem Rechtsverfahren als des Rechtsverfahrens.
Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsverfahrens

Nach einigen Präpositionen benutzt man Rechtsverfahren im Genitiv, zum Beispiel angesichts des Rechtsverfahrens, statt des Rechtsverfahrens oder wegen des Rechtsverfahrens. Diese Präpositionen sind in der geschriebenen Sprache sehr viel häufiger als in der Alltagssprache.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Rechtsverfahren, den Rechtsverfahren: Die Funktion des Dativs

Mit dem Dativ – also: dem Rechtsverfahren –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von dem Rechtsverfahren, mit den Rechtsverfahren, bei dem Rechtsverfahren.

Das Rechtsverfahren, die Rechtsverfahren: Erklärungen zum Akkusativ

Der Akkusativ – das Rechtsverfahren – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Rechtsverfahren.

Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:

Ich interessiere mich für das Rechtsverfahren.
Ich denke über das Rechtsverfahren nach.

Es gibt natürlich noch viele andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen. Ein paar sind: gegen, ohne, durch.
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