Wie dekliniert man Rechtsverkehr?

Lerne hier, wie man das Nomen Rechtsverkehr dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Rechtsverkehr

Deklinationstabelle von Rechtsverkehr für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Rechtsverkehr
Genitiv Singular des Rechtsverkehres
Dativ Singular dem Rechtsverkehr
Akkusativ Singular den Rechtsverkehr

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Der Rechtsverkehr: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Rechtsverkehr benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Rechtsverkehr ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „der Rechtsverkehr” im Deutschen? (Antwort): „Der Rechtsverkehr” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Rechtsverkehr hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Rechtsverkehres: So funktioniert der Genitiv.

Der Genitiv ist der am seltensten benutzte Kasus. Es ist aber auch der Kasus, bei dem Lerner und auch deutsche Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Im gesprochenen Deutsch benutzt man oft statt des Genitivs eine Konstruktion mit Dativ, nämlich von dem Rechtsverkehr und nicht die Genitivform des Rechtsverkehres. In der Schriftsprache sollte man aber lieber den Genitiv benutzen!
Der Genitiv wird gebraucht, um zu sagen, wozu ein Ding gehört oder wer sein Besitzer ist. Das passende Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsverkehres

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts des Rechtsverkehres, statt des Rechtsverkehres oder wegen des Rechtsverkehres. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Rechtsverkehr: Erklärung zum Dativ

Der Dativ – also: dem Rechtsverkehr –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Rechtsverkehr, mit dem Rechtsverkehr, bei dem Rechtsverkehr.

Den Rechtsverkehr Informationen zum Akkusativ

Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – den Rechtsverkehr. Danach fragst du so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Rechtsverkehr.

Nach einigen Präpositionen steht das Nomen im Akkusativ. Hier sind ein paar Beispiele:

Ich interessiere mich für den Rechtsverkehr.
Ich denke über den Rechtsverkehr nach.

Durch, ohne oder gegen brauchen auch den Akkusativ.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.