Wie dekliniert man Rechtsverletzung?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Rechtsverletzung.

Die Deklination von Rechtsverletzung im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsverletzung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsverletzung
Genitiv Singular der Rechtsverletzung
Dativ Singular der Rechtsverletzung
Akkusativ Singular die Rechtsverletzung

Die Deklination von Rechtsverletzungen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsverletzung für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsverletzungen
Genitiv Plural der Rechtsverletzungen
Dativ Plural den Rechtsverletzungen
Akkusativ Plural die Rechtsverletzungen

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Rechtsverletzung. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Die Rechtsverletzung: Was ist der Nominativ?

Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Rechtsverletzungen – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.
Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:

Was heißt „die Rechtsverletzung”? – „Die Rechtsverletzung” heißt ...


Der Rechtsverletzung, der Rechtsverletzungen: So benutzt du den Genitiv.

Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von der Rechtsverletzung statt der Rechtsverletzung sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu der Rechtsverletzung.
Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsverletzung

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Rechtsverletzung im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Rechtsverletzung, statt der Rechtsverletzung oder wegen der Rechtsverletzung. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Der Rechtsverletzung, den Rechtsverletzungen: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Rechtsverletzung –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von der Rechtsverletzung, mit den Rechtsverletzungen, bei der Rechtsverletzung.

Die Rechtsverletzung, die Rechtsverletzungen: Wie wird der Akkusativ benutzt?

Der Akkusativ – die Rechtsverletzung – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsverletzung.

Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:

Ich interessiere mich für die Rechtsverletzung.
Ich denke über die Rechtsverletzung nach.

Andere Präpositionen mit Akkusativ sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.