Wie dekliniert man Rechtsverordnung?

Lies hier die Deklination von Rechtsverordnung nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:

Die Deklination von Rechtsverordnung im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsverordnung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsverordnung
Genitiv Singular der Rechtsverordnung
Dativ Singular der Rechtsverordnung
Akkusativ Singular die Rechtsverordnung

Die Deklination von Rechtsverordnungen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsverordnung für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsverordnungen
Genitiv Plural der Rechtsverordnungen
Dativ Plural den Rechtsverordnungen
Akkusativ Plural die Rechtsverordnungen

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Rechtsverordnung im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Die Rechtsverordnung: Erklärungen zum Nominativ

Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.
Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Rechtsverordnungen) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:

Was heißt „die Rechtsverordnung”? – „Die Rechtsverordnung” heißt ...

Für die Rechtsverordnung hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Rechtsverordnung, der Rechtsverordnungen:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Rechtsverordnung und eben nicht die Genitivform der Rechtsverordnung. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsverordnung

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Rechtsverordnung im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts der Rechtsverordnung, statt der Rechtsverordnung oder wegen der Rechtsverordnung. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.

Der Rechtsverordnung, den Rechtsverordnungen: Was ist die Funktion des Dativs?

Mit einem Wort im Dativ – also: der Rechtsverordnung –, signalisiert du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Nach Wörtern im Dativ kannst du mit den Fragewörtern wem oder was fragen. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von der Rechtsverordnung, mit den Rechtsverordnungen, bei der Rechtsverordnung.

Die Rechtsverordnung, die Rechtsverordnungen: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – die Rechtsverordnung – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsverordnung.


Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.