Wie dekliniert man Rechtsverstoß?

Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Rechtsverstoß findest du hier:

Die Deklination von Rechtsverstoß im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsverstoß für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Rechtsverstoß
Genitiv Singular des Rechtsverstoßes
Dativ Singular dem Rechtsverstoß
Akkusativ Singular den Rechtsverstoß

Die Deklination von Rechtsverstöße im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsverstoß für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsverstöße
Genitiv Plural der Rechtsverstöße
Dativ Plural den Rechtsverstößen
Akkusativ Plural die Rechtsverstöße

Welchen Kasus brauche ich eigentlich?

Alle Formen von Rechtsverstoß kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:

Der Rechtsverstoß: Erklärungen zum Nominativ

Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.
Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Rechtsverstöße) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:

Was heißt „der Rechtsverstoß”? – „Der Rechtsverstoß” heißt ...

Für den Rechtsverstoß hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Des Rechtsverstoßes, der Rechtsverstöße: Der Genitiv erklärt

Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von dem Rechtsverstoß und nicht des Rechtsverstoßes sagt.
Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt.
Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsverstoßes

Im Deutschen gibt es ein paar Präpositionen, nach denen man Rechtsverstoß immer im Genitiv benutzt. Das sind zum Beispiel: angesichts des Rechtsverstoßes, statt des Rechtsverstoßes oder wegen des Rechtsverstoßes. Diese Präpositionen liest man eher in Texten. In der Alltagssprache sind sie selten.
 
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.

Dem Rechtsverstoß, den Rechtsverstößen: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Rechtsverstoß –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von dem Rechtsverstoß, mit den Rechtsverstößen, bei dem Rechtsverstoß.

Den Rechtsverstoß, die Rechtsverstöße: So funktioniert der Akkusativ

Den Akkusativ – den Rechtsverstoß – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Rechtsverstoß.

Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:

Ich interessiere mich für den Rechtsverstoß.
Ich denke über den Rechtsverstoß nach.

Das sind nicht die einzigen Präpositionen mit Akkusativ, aber ein paar Beispiele sind: durch, gegen, ohne.