Wie dekliniert man Rechtswendung?

Im Deutschen dekliniert man Rechtswendung so:

Die Deklination von Rechtswendung im Singular

Deklinationstabelle von Rechtswendung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtswendung
Genitiv Singular der Rechtswendung
Dativ Singular der Rechtswendung
Akkusativ Singular die Rechtswendung

Die Deklination von Rechtswendungen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtswendung für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtswendungen
Genitiv Plural der Rechtswendungen
Dativ Plural den Rechtswendungen
Akkusativ Plural die Rechtswendungen

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Die Rechtswendung, die Rechtswendungen: So funktioniert der Nominativ.

Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Rechtswendung. Der Nominativ Plural von Rechtswendung lautet Rechtswendungen.
Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.

Die Rechtswendung ist meistens ...
Was heißt „die Rechtswendung”? – „Die Rechtswendung” heißt ...
Für die Rechtswendung hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Der Rechtswendung, der Rechtswendungen:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Rechtswendung und eben nicht die Genitivform der Rechtswendung. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtswendung

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Rechtswendung immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts der Rechtswendung, statt der Rechtswendung oder wegen der Rechtswendung.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.

Der Rechtswendung, den Rechtswendungen: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Rechtswendung –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Rechtswendung, mit den Rechtswendungen, bei der Rechtswendung.

Die Rechtswendung, die Rechtswendungen: Wie funktioniert der Akkusativ?

Der Akkusativ – die Rechtswendung – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtswendung.


Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.