Wie dekliniert man Rechtswirksamkeit?

Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtswirksamkeit im Singular und Plural.

Die Deklination von Rechtswirksamkeit im Singular

Deklinationstabelle von Rechtswirksamkeit für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtswirksamkeit
Genitiv Singular der Rechtswirksamkeit
Dativ Singular der Rechtswirksamkeit
Akkusativ Singular die Rechtswirksamkeit

Die Deklination von Rechtswirksamkeiten im Plural

Deklinationstabelle von Rechtswirksamkeit für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtswirksamkeiten
Genitiv Plural der Rechtswirksamkeiten
Dativ Plural den Rechtswirksamkeiten
Akkusativ Plural die Rechtswirksamkeiten

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Die Rechtswirksamkeit, die Rechtswirksamkeiten: Nominativ Singular und Plural

Der Nominativ Singular heißt bei unserem Beispiel Rechtswirksamkeit; er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural ist Rechtswirksamkeiten. Den Plural musst du im Deutschen oft zusammen mit dem Wort lernen, denn es gibt viele spezielle Pluralformen.
Aber wann benutzt man den Nominativ? Immer wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man nach dem Wort mit den Fragewörtern wer oder was. Das Subjekt muss übrigens nicht am Anfang des Satzes stehen. Die deutsche Sprache ist ziemlich flexibel. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Rechtswirksamkeit ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Rechtswirksamkeit”? – „Die Rechtswirksamkeit” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Rechtswirksamkeit hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Rechtswirksamkeit, der Rechtswirksamkeiten: So funktioniert der Genitiv.

Der Genitiv ist der am seltensten benutzte Kasus. Es ist aber auch der Kasus, bei dem Lerner und auch deutsche Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Im gesprochenen Deutsch benutzt man oft statt des Genitivs eine Konstruktion mit Dativ, nämlich von der Rechtswirksamkeit und nicht die Genitivform der Rechtswirksamkeit. In der Schriftsprache sollte man aber lieber den Genitiv benutzen!
Der Genitiv wird gebraucht, um zu sagen, wozu ein Ding gehört oder wer sein Besitzer ist. Das passende Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtswirksamkeit

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts der Rechtswirksamkeit, statt der Rechtswirksamkeit oder wegen der Rechtswirksamkeit. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.

Der Rechtswirksamkeit, den Rechtswirksamkeiten: Die Funktion des Dativs

Mit dem Dativ – also: der Rechtswirksamkeit –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Rechtswirksamkeit, mit den Rechtswirksamkeiten, bei der Rechtswirksamkeit.

Die Rechtswirksamkeit, die Rechtswirksamkeiten: Wann benutzt du den Akkusativ?

Im Akkusativ – die Rechtswirksamkeit – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtswirksamkeit.

Nach einigen Präpositionen steht das Nomen im Akkusativ. Hier sind ein paar Beispiele:

Ich interessiere mich für die Rechtswirksamkeit.
Ich denke über die Rechtswirksamkeit nach.

Durch, ohne oder gegen brauchen auch den Akkusativ.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.