Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Regressanspruch im Singular und Plural.
Die Deklination von Regressanspruch im Singular
| Nominativ Singular | der Regressanspruch |
| Genitiv Singular | des Regressanspruches |
| Dativ Singular | dem Regressanspruch |
| Akkusativ Singular | den Regressanspruch |
Die Deklination von Regressansprüche im Plural
| Nominativ Plural | die Regressansprüche |
| Genitiv Plural | der Regressansprüche |
| Dativ Plural | den Regressansprüchen |
| Akkusativ Plural | die Regressansprüche |
Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?
Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:Der Regressanspruch: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Regressansprüche) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „der Regressanspruch”? – „Der Regressanspruch” heißt ...
Für den Regressanspruch hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Regressanspruches, der Regressansprüche: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Regressanspruch statt des Regressanspruches sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Regressanspruch. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Regressanspruches
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Dem Regressanspruch, den Regressansprüchen: Wie funktioniert der Dativ?
Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Regressanspruch –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Regressanspruch, mit den Regressansprüchen, bei dem Regressanspruch.
Den Regressanspruch, die Regressansprüche: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – den Regressanspruch – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Regressanspruch.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für den Regressanspruch.
Ich denke über den Regressanspruch nach.