Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Reservatrecht.
Die Deklination von Reservatrecht im Singular
Nominativ Singular | das Reservatrecht |
Genitiv Singular | des Reservatrechtes |
Dativ Singular | dem Reservatrecht |
Akkusativ Singular | das Reservatrecht |
Die Deklination von Reservatrechte im Plural
Nominativ Plural | die Reservatrechte |
Genitiv Plural | der Reservatrechte |
Dativ Plural | den Reservatrechten |
Akkusativ Plural | die Reservatrechte |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Reservatrecht. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Das Reservatrecht: Den Nominativ richtig benutzen
Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: das Reservatrecht => die Reservatrechte. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:
Das Reservatrecht ist oft ...
Für das Reservatrecht hat sich Thorsten schon immer interessiert.
Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:Was heißt „das Reservatrecht”? – „Das Reservatrecht” heißt ...
Des Reservatrechtes, der Reservatrechte: So benutzt du den Genitiv.
Den Genitiv finden Deutschlerner oft nicht ganz einfach. Die gute Nachricht: Deutsche Muttersprachler auch nicht. Sie machen bei diesem Kasus auch öfter Fehler. Zum Glück braucht man den Genitiv im gesprochenen Deutsch nur selten. Denn oft kannst du auch einfach von dem Reservatrecht statt des Reservatrechtes sagen. Auch das heißt: etwas gehört zu dem Reservatrecht. Der Genitiv hat die Funktion, zu zeigen, wozu eine Sache gehört oder wer der Besitzer ist. Das Fragewort ist wessen. Hier ist ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Reservatrechtes
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.
Dem Reservatrecht, den Reservatrechten: Die Funktion des Dativs
Mit dem Dativ – also: dem Reservatrecht –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von dem Reservatrecht, mit den Reservatrechten, bei dem Reservatrecht.
Das Reservatrecht, die Reservatrechte: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – das Reservatrecht – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Reservatrecht.
Du benutzt den Akkusativ außerdem mit verschiedenen Präpositionen:
Ich interessiere mich für das Reservatrecht.
Ich denke über das Reservatrecht nach.