Wie dekliniert man Richteramt?

Im Deutschen dekliniert man Richteramt so:

Die Deklination von Richteramt im Singular

Deklinationstabelle von Richteramt für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Richteramt
Genitiv Singular des Richteramtes
Dativ Singular dem Richteramt
Akkusativ Singular das Richteramt

Die Deklination von Richterämter im Plural

Deklinationstabelle von Richteramt für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Richterämter
Genitiv Plural der Richterämter
Dativ Plural den Richterämtern
Akkusativ Plural die Richterämter

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Das Richteramt: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Richteramt. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (das Richteramt -> die Richterämter). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Das Richteramt ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Richteramt”? – „Das Richteramt” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Richteramt hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Richteramtes, der Richterämter: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Richteramt und nicht des Richteramtes sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Richteramtes

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Richteramt immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts des Richteramtes, statt des Richteramtes oder wegen des Richteramtes.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Dem Richteramt, den Richterämtern: Was ist die Funktion des Dativs?

Mit einem Wort im Dativ – also: dem Richteramt –, signalisiert du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Nach Wörtern im Dativ kannst du mit den Fragewörtern wem oder was fragen. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Richteramt, mit den Richterämtern, bei dem Richteramt.

Das Richteramt, die Richterämter: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – das Richteramt. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Richteramt.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für das Richteramt.
Ich denke über das Richteramt nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.