Lies hier die Deklination von Richterspruch nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Richterspruch im Singular
Nominativ Singular | der Richterspruch |
Genitiv Singular | des Richterspruches |
Dativ Singular | dem Richterspruch |
Akkusativ Singular | den Richterspruch |
Die Deklination von Richtersprüche im Plural
Nominativ Plural | die Richtersprüche |
Genitiv Plural | der Richtersprüche |
Dativ Plural | den Richtersprüchen |
Akkusativ Plural | die Richtersprüche |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Richterspruch im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Der Richterspruch, die Richtersprüche: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Richtersprüche) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Richterspruch oder Richtersprüche, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Richterspruch ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „der Richterspruch”? (Antwort): „Der Richterspruch” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Richterspruch hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Des Richterspruches, der Richtersprüche: Der Genitiv erklärt
Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von dem Richterspruch und nicht des Richterspruches sagt. Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt. Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Richterspruches
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Dem Richterspruch, den Richtersprüchen: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: dem Richterspruch –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Richterspruch, mit den Richtersprüchen, bei dem Richterspruch.
Den Richterspruch, die Richtersprüche: So funktioniert der Akkusativ
Den Akkusativ – den Richterspruch – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Richterspruch.
Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:
Ich interessiere mich für den Richterspruch.
Ich denke über den Richterspruch nach.