Wie dekliniert man Sachenrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Sachenrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Sachenrecht

Deklinationstabelle von Sachenrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Sachenrecht
Genitiv Singular des Sachenrechtes
Dativ Singular dem Sachenrecht
Akkusativ Singular das Sachenrecht

Welchen Kasus brauche ich eigentlich?

Alle Formen von Sachenrecht kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:

Das Sachenrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Sachenrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Sachenrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Sachenrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Sachenrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Sachenrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Sachenrechtes: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Sachenrecht statt des Sachenrechtes sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Sachenrecht. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Sachenrechtes

Im Deutschen gibt es ein paar Präpositionen, nach denen man Sachenrecht immer im Genitiv benutzt. Das sind zum Beispiel: angesichts des Sachenrechtes, statt des Sachenrechtes oder wegen des Sachenrechtes. Diese Präpositionen liest man eher in Texten. In der Alltagssprache sind sie selten.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Dem Sachenrecht: So benutzt du den Dativ

Benutze den Dativ – also: dem Sachenrecht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Sachenrecht, mit dem Sachenrecht, bei dem Sachenrecht.

Das Sachenrecht: Wie wird der Akkusativ benutzt?

Der Akkusativ – das Sachenrecht – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Sachenrecht.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für das Sachenrecht.
Ich denke über das Sachenrecht nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.