Wie dekliniert man Schadenersatzpflicht?

Lerne hier, wie man das Nomen Schadenersatzpflicht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Schadenersatzpflicht

Deklinationstabelle von Schadenersatzpflicht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Schadenersatzpflicht
Genitiv Singular der Schadenersatzpflicht
Dativ Singular der Schadenersatzpflicht
Akkusativ Singular die Schadenersatzpflicht

Wann benutzt man welchen Kasus?

Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Schadenersatzpflicht. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.

Die Schadenersatzpflicht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Schadenersatzpflicht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Die Schadenersatzpflicht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „die Schadenersatzpflicht” im Deutschen? (Antwort): „Die Schadenersatzpflicht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für die Schadenersatzpflicht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Der Schadenersatzpflicht: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von der Schadenersatzpflicht statt der Schadenersatzpflicht sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu der Schadenersatzpflicht. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Schadenersatzpflicht

Außerdem gibt es im Deutschen einige Präpositionen, nach denen man Schadenersatzpflicht im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts der Schadenersatzpflicht, statt der Schadenersatzpflicht oder wegen der Schadenersatzpflicht. Man benutzt diese Präpositionen eher im geschriebenen Deutsch als im gesprochenen Deutsch.
 
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.

Der Schadenersatzpflicht: Wie funktioniert der Dativ?

Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: der Schadenersatzpflicht –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Schadenersatzpflicht, mit der Schadenersatzpflicht, bei der Schadenersatzpflicht.

Die Schadenersatzpflicht: Der Akkusativ

Der Akkusativ – die Schadenersatzpflicht – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Schadenersatzpflicht.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für die Schadenersatzpflicht.
Ich denke über die Schadenersatzpflicht nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.