Im Deutschen dekliniert man Schadensersatzklage so:
Die Deklination von Schadensersatzklage im Singular
Nominativ Singular | die Schadensersatzklage |
Genitiv Singular | der Schadensersatzklage |
Dativ Singular | der Schadensersatzklage |
Akkusativ Singular | die Schadensersatzklage |
Die Deklination von Schadensersatzklagen im Plural
Nominativ Plural | die Schadensersatzklagen |
Genitiv Plural | der Schadensersatzklagen |
Dativ Plural | den Schadensersatzklagen |
Akkusativ Plural | die Schadensersatzklagen |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Die Schadensersatzklage: Was ist der Nominativ?
Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Schadensersatzklagen – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:
Was heißt „die Schadensersatzklage”? – „Die Schadensersatzklage” heißt ...
Der Schadensersatzklage, der Schadensersatzklagen: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von der Schadensersatzklage und nicht der Schadensersatzklage sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Schadensersatzklage
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Der Schadensersatzklage, den Schadensersatzklagen: Die Funktion des Dativs
Mit dem Dativ – also: der Schadensersatzklage –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Schadensersatzklage, mit den Schadensersatzklagen, bei der Schadensersatzklage.
Die Schadensersatzklage, die Schadensersatzklagen: So funktioniert der Akkusativ.
Für das direkte Objekt benutzt du den Akkusativ – die Schadensersatzklage. Das direkte Objekt ist der Gegenstand des Tuns in einem Satz. Danach fragt man so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Schadensersatzklage.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für die Schadensersatzklage.
Ich denke über die Schadensersatzklage nach.