Lies hier die Deklination von Scheidungsklage nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:
Die Deklination von Scheidungsklage im Singular
Nominativ Singular | die Scheidungsklage |
Genitiv Singular | der Scheidungsklage |
Dativ Singular | der Scheidungsklage |
Akkusativ Singular | die Scheidungsklage |
Die Deklination von Scheidungsklagen im Plural
Nominativ Plural | die Scheidungsklagen |
Genitiv Plural | der Scheidungsklagen |
Dativ Plural | den Scheidungsklagen |
Akkusativ Plural | die Scheidungsklagen |
Welcher Kasus ist richtig?
Du kennst nun die Formen von Scheidungsklage im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.Die Scheidungsklage: Erklärungen zum Nominativ
Der Nominativ wird auch „erster Fall” genannt. Dieser erste Fall ist identisch mit der Grundform des Nomens. Du musst hier also gar nicht deklinieren.Natürlich ist es für den Nominativ Plural (die Scheidungsklagen) wichtig, die Pluralform des Nomens zu kennen. Die Pluralformen von Substantiven sind im Deutschen nämlich nicht immer ganz leicht. Es gibt einige Ausnahmen.
Die Benutzung des Nominativs ist hingegen ziemlich klar: Er wird gebraucht, wenn das Nomen in einem Satz das Subjekt ist. Das Subjekt ist sehr oft das erste Wort im Satz, aber nicht immer. Die Reihenfolge der Wörter ist im Deutschen nämlich ziemlich flexibel. Du kannst nach dem Subjekt eines Satzes mit wer oder was fragen:
Was heißt „die Scheidungsklage”? – „Die Scheidungsklage” heißt ...
Für die Scheidungsklage hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Scheidungsklage, der Scheidungsklagen:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Scheidungsklage und eben nicht die Genitivform der Scheidungsklage. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Scheidungsklage
Manche Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen als Objekt den Genitiv. Diese Verben werden aber fast nur in der Schriftsprache benutzt.
Der Scheidungsklage, den Scheidungsklagen: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Scheidungsklage –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Hier sind ein paar Beispiele für Wörter, nach denen im Deutschen oft ein Dativ benutzt wird: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von der Scheidungsklage, mit den Scheidungsklagen, bei der Scheidungsklage.
Die Scheidungsklage, die Scheidungsklagen: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – die Scheidungsklage – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Scheidungsklage.