Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Schiedsklausel im Singular und Plural.
Die Deklination von Schiedsklausel im Singular
Nominativ Singular | die Schiedsklausel |
Genitiv Singular | der Schiedsklausel |
Dativ Singular | der Schiedsklausel |
Akkusativ Singular | die Schiedsklausel |
Die Deklination von Schiedsklauseln im Plural
Nominativ Plural | die Schiedsklauseln |
Genitiv Plural | der Schiedsklauseln |
Dativ Plural | den Schiedsklauseln |
Akkusativ Plural | die Schiedsklauseln |
Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?
Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:Die Schiedsklausel: Was ist der Nominativ?
Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Schiedsklauseln – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:
Was heißt „die Schiedsklausel”? – „Die Schiedsklausel” heißt ...
Der Schiedsklausel, der Schiedsklauseln:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Schiedsklausel und eben nicht die Genitivform der Schiedsklausel. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Schiedsklausel
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Der Schiedsklausel, den Schiedsklauseln: So benutzt du den Dativ
Benutze den Dativ – also: der Schiedsklausel –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was das Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ fragst du mit den Wörtern wem oder was. Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Schiedsklausel, mit den Schiedsklauseln, bei der Schiedsklausel.
Die Schiedsklausel, die Schiedsklauseln: Wann musst du den Akkusativ verwenden?
Das direkte Objekt steht im Akkusativ – die Schiedsklausel. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Schiedsklausel.