Im Deutschen dekliniert man Schlichtungsverfahren so:
Die Deklination von Schlichtungsverfahren im Singular
Nominativ Singular | das Schlichtungsverfahren |
Genitiv Singular | des Schlichtungsverfahrens |
Dativ Singular | dem Schlichtungsverfahren |
Akkusativ Singular | das Schlichtungsverfahren |
Die Deklination von Schlichtungsverfahren im Plural
Nominativ Plural | die Schlichtungsverfahren |
Genitiv Plural | der Schlichtungsverfahren |
Dativ Plural | den Schlichtungsverfahren |
Akkusativ Plural | die Schlichtungsverfahren |
Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ
Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:Das Schlichtungsverfahren, die Schlichtungsverfahren: Wann benutzt du den Nominativ?
Der Nominativ Singular macht den meisten Menschen wenig Probleme. Eigentlich muss man hier nichts deklinieren: Er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural (also hier: die Schlichtungsverfahren) ist für Deutschlerner oft schon ein bisschen schwerer. Denn einige Pluralformen werden im Deutschen z. B. mit ü, ä oder ö gebildet und manche Nomen haben keinen Plural oder eine Spezialform. Das musst du lernen.Man benutzt den Nominativ Schlichtungsverfahren oder Schlichtungsverfahren, wenn dieses Wort das Subjekt des Satzes ist. Die passenden Fragewörter sind wer oder was. Das Subjekt steht meist ganz am Anfang, es kann aber auch an einer anderen Stelle im Satz stehen:
Beispiel 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Schlichtungsverfahren ist oft ...
Beispiel 2 (Frage): Was heißt „das Schlichtungsverfahren”? (Antwort): „Das Schlichtungsverfahren” heißt ...
Beispiel 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Schlichtungsverfahren hat sich Herr Müller schon lange interessiert.
Des Schlichtungsverfahrens, der Schlichtungsverfahren: Erklärungen zum Genitiv
Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt des Schlichtungsverfahrens kann man nämlich auch einfach von dem Schlichtungsverfahren sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu dem Schlichtungsverfahren. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut! Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Schlichtungsverfahrens
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.
Dem Schlichtungsverfahren, den Schlichtungsverfahren: So benutzt man den Dativ.
Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Schlichtungsverfahren –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von dem Schlichtungsverfahren, mit den Schlichtungsverfahren, bei dem Schlichtungsverfahren.
Das Schlichtungsverfahren, die Schlichtungsverfahren: Wann braucht man den Akkusativ?
Der Akkusativ – das Schlichtungsverfahren – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Schlichtungsverfahren.
Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:
Ich interessiere mich für das Schlichtungsverfahren.
Ich denke über das Schlichtungsverfahren nach.