Wie dekliniert man Schuldspruch?

Lerne hier, wie man das Nomen Schuldspruch dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Schuldspruch

Deklinationstabelle von Schuldspruch für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Schuldspruch
Genitiv Singular des Schuldspruches
Dativ Singular dem Schuldspruch
Akkusativ Singular den Schuldspruch

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Schuldspruch im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Der Schuldspruch: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Schuldspruch benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Schuldspruch ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „der Schuldspruch” im Deutschen? (Antwort): „Der Schuldspruch” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Schuldspruch hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Schuldspruches: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.

Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Schuldspruch und nicht des Schuldspruches sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden.
Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Schuldspruches

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Schuldspruch im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Schuldspruches, statt des Schuldspruches oder wegen des Schuldspruches. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.

Dem Schuldspruch: Erklärung zum Dativ

Der Dativ – also: dem Schuldspruch –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Schuldspruch, mit dem Schuldspruch, bei dem Schuldspruch.

Den Schuldspruch: Erklärungen zum Akkusativ

Der Akkusativ – den Schuldspruch – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Schuldspruch.

Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:

Ich interessiere mich für den Schuldspruch.
Ich denke über den Schuldspruch nach.

Ein paar andere Präpositionen mit Akkusativ sind beispielsweise: durch, gegen, ohne.
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