Wie dekliniert man Schutzrecht?

Lies hier die Deklination von Schutzrecht nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:

Die Deklination von Schutzrecht im Singular

Deklinationstabelle von Schutzrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Schutzrecht
Genitiv Singular des Schutzrechtes
Dativ Singular dem Schutzrecht
Akkusativ Singular das Schutzrecht

Die Deklination von Schutzrechte im Plural

Deklinationstabelle von Schutzrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Schutzrechte
Genitiv Plural der Schutzrechte
Dativ Plural den Schutzrechten
Akkusativ Plural die Schutzrechte

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Schutzrecht im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Das Schutzrecht, die Schutzrechte: So funktioniert der Nominativ.

Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Schutzrecht. Der Nominativ Plural von Schutzrecht lautet Schutzrechte.
Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.

Das Schutzrecht ist meistens ...
Was heißt „das Schutzrecht”? – „Das Schutzrecht” heißt ...
Für das Schutzrecht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.


Des Schutzrechtes, der Schutzrechte: Wie funktioniert der Genitiv?

Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Schutzrecht statt des Schutzrechtes sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Schutzrecht.
Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Schutzrechtes

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Schutzrecht im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Schutzrechtes, statt des Schutzrechtes oder wegen des Schutzrechtes. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.

Dem Schutzrecht, den Schutzrechten: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Schutzrecht –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Schutzrecht, mit den Schutzrechten, bei dem Schutzrecht.

Das Schutzrecht, die Schutzrechte: Erklärungen zum Akkusativ

Der Akkusativ – das Schutzrecht – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Schutzrecht.

Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:

Ich interessiere mich für das Schutzrecht.
Ich denke über das Schutzrecht nach.

Das sind natürlich nicht alle Präpositionen mit Akkusativ. Ein paar andere sind: durch, gegen, ohne.